Dabei sehen wir uns mit verschiedensten und oftmals komplexen juristischen Fragestellungen konfrontiert. Diese reichen von Betriebsübergaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (bspw. Handwerker-Firmen) über die rechtliche Konzeption von Überbauungen (bspw. Begründung von Stockwerkeigentum) bis zur Erbteilung bei Bauernfamilien.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche öffentlichen Beurkundungen des Schweizerischen Privatrechts. Dabei beraten wir Sie im Vorfeld der Geschäftsabwicklung, treffen die notwendigen Abklärungen, erledigen sämtliche mit dem Geschäft verbundenen Aufgaben und unterstützen Sie im Verkehr mit den Behörden und Ämtern. Als Landnotariat sprechen wir dieselbe Sprache wie Sie und helfen Ihnen, Ihre Projekte zu verwirklichen und Ihre Probleme zu lösen.

Der Notar und die öffentliche Beurkundung

Der bernische Notar ist ein Jurist mit Hochschulabschluss, der seinen Beruf unabhängig und freiberuflich ausübt. Dank seiner vielseitigen Ausbildung kann der bernische Notar nicht nur öffentliche Urkunden ausstellen, er bietet auch eine umfassende zivil- und steuerrechtliche Beratung an. Der bernische Notar ist spezialisiert auf die Vertragsausgestaltung. Er sorgt dafür, dass die von ihm vorbereiteten Verträge und Urkunden klar formuliert werden und somit möglichst wenig Konfliktstoff beinhalten. Dank der strengen beruflichen Aufsicht und dem gesetzlich geregelten Berufsgeheimnis ist der Notar auch ein idealer Partner für Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte.
Für zahlreiche Rechtsgeschäfte schreibt das schweizerische Zivilrecht die öffentliche Beurkundung vor. Dadurch wird eine höchstmögliche rechtliche Sicherheit gewährleistet. Durch die öffentliche Beurkundung werden die Parteien insbesondere vor einem übereilten Vertragsschluss geschützt und über die rechtlichen Folgen des Vertrages belehrt. Im Kanton Bern ist der Notar zuständig für die öffentliche Beurkundung.

Unsere Tätigkeitsgebiete und Dienstleistungen

Wir sind hauptsächlich in den folgenden Arbeitsbereichen tätig:

Eheverträge

Konkubinatsverträge

Vorsorgeaufträge

Patientenverfügungen

Güterrechtliches Inventar

Testamente, Erbverträge

Erbteilungen

Erbenscheine

Inventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar)

Nachlassabwicklung

Willensvollstreckermandate

Verträge zur Übertragung von Grundstücken (z. B. Kaufvertrag, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft, Schenkung, Kauf- und Werkvertrag etc.)

Errichtung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegrecht, Nutzniessung, Wohnrecht, Näherbaurecht etc.)

Errichtung und Änderung von Grundpfandrechten (Schuldbrief, Grundpfandverschreibung)

Kraftloserklärung von Schuldbriefen

Begründung von Stockwerkeigentum

Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken

Baurechtsverträge

Einräumung von Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechten

Ausarbeitung und Durchführung juristischer Konzepte für Überbauungen (in Zusammenarbeit mit Architekten und Planern)

Abklärungen und Gesuche im Bäuerlichen Bodenrecht

Bäuerliches Erbrecht

Landwirtschaftliches Pachtrecht

Verschreibung des «Heimets» (Verkauf, Schenkung, Abtretung etc.)

Gründungen (AG, GmbH etc.)

Statutenänderungen (z. B. Zweckänderung, Sitzverlegung, Firmenänderung etc.)

Kapitalerhöhungen / Kapitalherabsetzungen

Verträge zur Übertragung von Stammanteilen und Aktien

Aktionärbindungsverträge

Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen

Gesellschafterverträge (einfache Gesellschaft, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft)

Errichtung von Stiftungen

Handelsregistermutationen

Liquidationen

Nachfolgeregelungen

Beglaubigungen von Unterschriften, Dokumenten und Abschriften

Vollstreckungsunterwerfung

Bürgschaften

Darlehensverträge

Honorar und Gebühren

Unsere Leistungen werden nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen des Kantons Bern (Verordnung über die Notariatsgebühren, GebVN) vom 26. April 2006) entschädigt.

Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:

der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST)

allfälligen Steuern (z. B. Handänderungssteuer)

allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren

Gerne unterbreiten wir Ihnen eine Offerte.